
Kapitalverbrechen zählen zu den schwerwiegendsten Straftaten im deutschen Strafrecht. Sie umfassen Delikte wie Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung und Sexualdelikte, die oft mit langen Freiheitsstrafen geahndet werden. Als erfahrene Strafverteidiger der Kanzlei RA Gurok in Düsseldorf stehen wir Ihnen in solchen Fällen zur Seite. Mit über 23 Jahren Erfahrung und mehr als 20.000 erfolgreich abgeschlossenen Fällen verfügen wir über das nötige Know-how, um Ihre Rechte in jedem Stadium des Verfahrens zu schützen. Unsere mehrsprachige Beratung (Deutsch, Englisch, Polnisch, Türkisch) gewährleistet, dass Sie jederzeit verstanden werden und Ihre Situation klar kommunizieren können.
Was sind Kapitalverbrechen?
Kapitalverbrechen sind Straftaten, die im Strafgesetzbuch (StGB) als besonders schwerwiegend eingestuft werden. Sie sind mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug bedroht und können in besonders schweren Fällen sogar zu lebenslanger Haft führen. Zu den Kapitalverbrechen zählen unter anderem Mord, Totschlag, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung und Raub mit Todesfolge. Diese Delikte haben nicht nur gravierende rechtliche Konsequenzen, sondern auch tiefgreifende Auswirkungen auf das Leben aller Beteiligten. Eine professionelle Verteidigung ist daher unerlässlich.
Unsere Leistungen bei Kapitalverbrechen
Bei RA Gurok bieten wir Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung in Fällen von Kapitalverbrechen. Unsere Leistungen umfassen:
- Strafverteidigung in Mord- und Totschlagsfällen: Wir analysieren die Beweislage, prüfen die Ermittlungsakten und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ihre Rechte zu wahren.
- Verteidigung bei schwerer Körperverletzung: Ob es um dauerhafte Schäden oder lebensbedrohliche Verletzungen geht – wir setzen uns dafür ein, dass die Umstände des Falls fair bewertet werden.
- Vertretung bei Sexualdelikten: Sexualstraftaten wie Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch erfordern eine sensible und strategische Herangehensweise. Wir stehen Ihnen diskret und professionell zur Seite.
- Beratung im Ermittlungsverfahren: Schon in der frühen Phase eines Ermittlungsverfahrens ist es wichtig, sich rechtlich abzusichern. Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung und -würdigung.
- Vertretung vor Gericht: Ob vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht – wir vertreten Sie kompetent und engagiert in allen Instanzen.

Kapitalverbrechen – Ein detaillierter Einblick
Kapitalverbrechen sind die schwerwiegendsten Straftaten im deutschen Strafrecht. Sie werden in der Regel mit langen Freiheitsstrafen geahndet und können in besonders schweren Fällen sogar zu einer lebenslangen Haftstrafe führen. Die rechtliche Einordnung und die möglichen Strafen sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Kapitalverbrechen und ihre rechtlichen Konsequenzen.

Mord und Totschlag sind die schwerwiegendsten Kapitalverbrechen. Während Totschlag gemäß § 212 StGB mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren geahndet wird, sieht § 211 StGB für Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag liegt in den Mordmerkmalen, die bei Mord erfüllt sein müssen. Dazu zählen unter anderem Heimtücke, Habgier oder Grausamkeit. Eine professionelle Verteidigung ist hier unerlässlich, um die Mordmerkmale zu widerlegen oder zu entkräften.
Schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB liegt vor, wenn das Opfer durch die Tat eine dauerhafte Schädigung erleidet, beispielsweise den Verlust eines Körperteils oder eine schwere Entstellung. Auch lebensbedrohliche Verletzungen fallen unter diesen Straftatbestand. Die Strafe für schwere Körperverletzung kann bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe betragen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Umstände des Falls fair bewertet werden und mögliche mildernde Umstände berücksichtigt werden.
Sexualdelikte wie Vergewaltigung (§ 177 StGB) oder sexueller Missbrauch (§ 176 StGB) sind ebenfalls Kapitalverbrechen und werden mit hohen Freiheitsstrafen geahndet. Diese Straftaten erfordern eine sensible und strategische Herangehensweise, da sie oft mit schwerwiegenden Vorwürfen und gesellschaftlichen Stigmata verbunden sind. Wir stehen Ihnen diskret und professionell zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und eine faire Verfahrensführung zu gewährleisten.
Raub mit Todesfolge gemäß § 251 StGB ist ein weiteres Kapitalverbrechen, das mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Tod des Opfers vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde. Allein der Zusammenhang zwischen dem Raub und dem Tod des Opfers reicht aus, um den Straftatbestand zu erfüllen. Eine umfassende Verteidigungsstrategie ist hier entscheidend, um die Anklage zu entkräften.
FAQ
FAQ zu Kapitalverbrechen
Was ist der Unterschied zwischen Mord und Totschlag?
Mord erfordert das Vorliegen von Mordmerkmalen wie Heimtücke, Habgier oder Grausamkeit, während Totschlag ohne diese Merkmale auskommt. Mord wird mit lebenslanger Haft bestraft, Totschlag mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Kann ich bei einem Kapitalverbrechen auf einen Anwalt verzichten?
Nein, bei Kapitalverbrechen ist eine professionelle Verteidigung unerlässlich, um Ihre Rechte zu wahren und eine faire Verfahrensführung zu gewährleisten.
Was passiert, wenn ich beschuldigt werde, ein Kapitalverbrechen begangen zu haben?
Sie werden vor Gericht gestellt und haben das Recht auf eine umfassende Verteidigung. Wir unterstützen Sie dabei, die Anklage zu entkräften und Ihre Rechte zu wahren.
Kann ich bei einem Kapitalverbrechen eine Bewährungsstrafe erhalten?
In der Regel werden Kapitalverbrechen mit langen Freiheitsstrafen geahndet. Eine Bewährungsstrafe ist hier äußerst unwahrscheinlich, aber wir setzen uns dafür ein, die bestmögliche Strafe für Sie zu erreichen.
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Verkehrsstraftaten
Verkehrsstraftaten, wie zum Beispiel Trunkenheit am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Fahrerflucht, können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und erfordern eine solide rechtliche Beratung, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.
Kleinkriminalitäten
Kleinkriminalität, wie beispielsweise Diebstahl, Sachbeschädigung oder leichte Körperverletzung, mag zwar weniger schwerwiegend erscheinen, kann jedoch dennoch ernsthafte rechtliche Folgen haben und sollte stets mit professioneller Unterstützung angegangen werden, um eine faire Verfahrensführung zu sichern.
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