
Der Leasingvertrag ist eine beliebte Alternative zum Kauf eines Fahrzeugs und spielt eine zentrale Rolle im PKW-Vertragsrecht. Er regelt die Überlassung eines Kraftfahrzeugs gegen regelmäßige Leasingraten und bietet sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen flexible Nutzungsmöglichkeiten. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf steht Ihnen RA Gurok seit über 23 Jahren zur Seite, um Ihre Rechte in allen Fragen rund um Leasingverträge zu vertreten. Mit mehr als 20.000 erfolgreich abgeschlossenen Fällen und mehrsprachiger Beratung (Deutsch, Englisch, Polnisch, Türkisch) bieten wir Ihnen die bestmögliche Unterstützung.
Was ist ein Leasingvertrag im PKW-Vertragsrecht?
Ein Leasingvertrag im PKW-Vertragsrecht ist ein rechtsverbindlicher Vertrag, der die Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Leasinggeber (meist eine Bank oder ein Leasingunternehmen) an den Leasingnehmer gegen Zahlung regelmäßiger Leasingraten regelt. Der Leasingnehmer erhält das Recht, das Fahrzeug zu nutzen, ohne es zu besitzen. Der Vertrag umfasst unter anderem die Laufzeit, die Leasingraten, die Regelung von Schäden und Verschleiß sowie die Option zum Kauf des Fahrzeugs am Ende der Laufzeit. Eine professionelle Rechtsberatung ist hier unerlässlich, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung zu finden.
Unsere Leistungen bei Leasingverträgen
Bei RA Gurok bieten wir Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung in allen Fragen rund um Leasingverträge. Unsere Leistungen umfassen:
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Beratung zu Leasingverträgen: Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und helfen Ihnen, eine realistische Einschätzung der möglichen Konsequenzen zu erhalten
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Prüfung und Gestaltung von Leasingverträgen: Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Leasingverträgen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt werden
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Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Leasingvertrag: Wir setzen Ihre Ansprüche aus dem Leasingvertrag durch, sei es bei Mängeln, überhöhten Gebühren oder anderen Vertragsverletzungen
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Abwehr unberechtigter Ansprüche: Falls Ihnen unberechtigte Ansprüche entgegengebracht werden, verteidigen wir Ihre Interessen und sorgen dafür, dass nur berechtigte Forderungen durchgesetzt werden
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Beendigung von Leasingverträgen: Wir unterstützen Sie bei der ordnungsgemäßen Beendigung von Leasingverträgen, einschließlich der Rückgabe des Fahrzeugs und der Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen
- Vertretung vor Gericht: Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Sie kompetent und engagiert vor Gericht

Leasingvertrag – Ein detaillierter Einblick
Der Leasingvertrag ist eine beliebte Alternative zum Kauf eines Fahrzeugs und spielt eine zentrale Rolle im PKW-Vertragsrecht. Er regelt die Überlassung eines Kraftfahrzeugs gegen regelmäßige Leasingraten und bietet sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen flexible Nutzungsmöglichkeiten. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Leasingvertrags und ihre rechtlichen Konsequenzen.

- Vertragsinhalte
- Rechte und Pflichten des Leasinggebers
- Rechte und Pflichten des Leasingnehmers
- Gewährleistung bei Mängeln
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Beschreibung des Fahrzeugs: Dazu zählen unter anderem die Marke, das Modell, der Baujahrgang, die Fahrgestellnummer und der Kilometerstand.
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Leasingraten: Die Leasingraten sind die regelmäßigen Zahlungen, die der Leasingnehmer an den Leasinggeber zu leisten hat. Sie können monatlich, vierteljährlich oder jährlich fällig sein.
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Laufzeit des Vertrags: Die Laufzeit des Leasingvertrags beträgt in der Regel zwischen 24 und 48 Monaten. Sie kann jedoch je nach Vertrag variieren.
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Schäden und Verschleiß: Der Leasingvertrag regelt die Verantwortung des Leasingnehmers für Schäden und Verschleiß am Fahrzeug. Dazu zählen unter anderem die Regelung von Reparaturkosten und die Rückgabe des Fahrzeugs in einem vertragsgemäßen Zustand.
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Kaufoption: Am Ende der Laufzeit des Leasingvertrags hat der Leasingnehmer oft die Möglichkeit, das Fahrzeug zu einem vorher vereinbarten Preis zu kaufen.
Der Leasinggeber hat die Pflicht, das Fahrzeug in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben und dem Leasingnehmer alle notwendigen Unterlagen, wie zum Beispiel die Zulassungspapiere und den Fahrzeugbrief, auszuhändigen. Der Leasinggeber hat das Recht, die vereinbarten Leasingraten zu erhalten und bei Zahlungsverzug rechtliche Schritte einzuleiten.
Der Leasingnehmer hat die Pflicht, die vereinbarten Leasingraten zu zahlen und das Fahrzeug in einem vertragsgemäßen Zustand zu nutzen. Der Leasingnehmer hat das Recht, ein mangelfreies Fahrzeug zu erhalten und bei Mängeln Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
Die Gewährleistung bei Mängeln ist ein zentraler Aspekt des Leasingvertrags und umfasst die Rechte des Leasingnehmers bei Mängeln des Fahrzeugs. Dazu zählen unter anderem:
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Nacherfüllung: Der Leasinggeber ist verpflichtet, den Mangel zu beseitigen oder ein mangelfreies Fahrzeug zu liefern.
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Minderung der Leasingraten: Der Leasingnehmer hat das Recht, die Leasingraten zu mindern, falls der Mangel nicht behoben wird.
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Rücktritt vom Vertrag: Der Leasingnehmer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Mangel erheblich ist und nicht behoben wird.
FAQ
FAQ zum Leasingvertrag
Was ist der Unterschied zwischen Leasing und Kauf?
Beim Leasing wird das Fahrzeug gegen regelmäßige Raten genutzt, ohne dass der Leasingnehmer Eigentümer wird. Beim Kauf erwirbt der Käufer das Eigentum am Fahrzeug.
Kann ich einen Leasingvertrag vorzeitig kündigen?
Ja, ein Leasingvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig gekündigt werden, oft gegen Zahlung einer Vertragsstrafe. Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Was passiert, wenn das Fahrzeug Mängel aufweist?
Falls das Fahrzeug Mängel aufweist, haben Sie als Leasingnehmer das Recht auf Nacherfüllung, Minderung der Leasingraten oder Rücktritt vom Vertrag. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche.
Kann ich das Fahrzeug am Ende der Laufzeit kaufen?
Viele Leasingverträge enthalten eine Kaufoption, die es Ihnen ermöglicht, das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zu einem vorher vereinbarten Preis zu erwerben.
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